Erst retten, dann unterrichten? Was Lehrkräfte im Ernstfall wirklich leisten müssen

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Lehrerinnenzimmer

Schule ist ein eigener Kosmos.

Eine Parallelwelt mit eigenen Regeln, Ritualen, Abkürzungen, Hierarchien, Krisen, Erfolgen und gelegentlich erstaunlichen Vorstellungen davon, was ein einzelner Mensch an einem Vormittag alles gleichzeitig leisten kann.

Wer in Schule arbeitet, kennt diese Welt.

Wer dort einmal war, meistens auch.

Und trotzdem ist sie von außen erstaunlich schwer zu erklären.

Denn Schule ist viel mehr als Unterricht.

Sie ist Beruf und Beziehung, Bürokratie und Begegnung, Organisation und Improvisation, Gesellschaft im Kleinen und manchmal ein ziemlich spezielles Biotop.

Sie verändert sich ständig.

Durch Jugendliche.

Durch Sprache.

Durch Politik.

Durch Digitalisierung.

Durch KI.

Durch gesellschaftliche Konflikte.

Durch eine Gesellschaft, die Schule gern alles lösen lässt, was außerhalb nicht so richtig funktioniert.

Und durch immer neue Erwartungen an Lehrkräfte.

Im Lehrerinnenzimmer geht es genau um diesen Kosmos.

Um Ernstes und Absurdes.

Um Schüler:innen.

Um den Beruf.

Um Veränderungen.

Um Dinge, über die man lachen kann.

Und um Dinge, bei denen einem das Lachen ziemlich schnell vergeht.

Kurz:

um diese seltsame Parallelwelt, die Millionen Menschen kennen und die trotzdem ständig neu erklärt werden muss.

Illustration: Lehrerin steht in der Tür eines leeren Klassenraums und blickt in den Raum

Es gibt Fortbildungen, nach denen man nach Hause fährt und denkt:

Gut.

Jetzt weiß ich mehr.

Und es gibt Fortbildungen, nach denen man ebenfalls mehr weiß, gleichzeitig aber ungefähr zwölf zusätzliche Fragen besitzt.

Ich war kürzlich bei einem Krisenpräventions- und Interventionstag für Schulen.

Angeboten im Rahmen der Bezirksregierung.

Es ging um Gewalt.

Um Eskalation.

Deeskalation.

Selbstschutz.

Krisensituationen.

Körperliche Angriffe.

Verhalten unter Stress.

Und natürlich um jene Extremsituationen, über die niemand gern nachdenken möchte und für die Schule trotzdem vorbereitet sein muss.

Das Thema ist wichtig.

Keine Frage.

Und bevor hier der Eindruck entsteht, ich wolle mich über eine misslungene Fortbildung auslassen:

Nein.

So war es nicht.

Die Moderator:innen haben sehr vieles ausgesprochen, was ich wichtig finde.

Immer wieder.

Lehrkräfte sind keine Polizei.

Eigenschutz geht vor.

Niemand soll sich leichtfertig selbst gefährden.

Deeskalation ist wichtiger als Heldentum.

Professionelle Hilfe muss frühzeitig hinzugezogen werden.

Nicht jede Situation lässt sich körperlich lösen.

Und zwei Stunden praktisches Training verwandeln selbstverständlich niemanden in eine Einsatzkraft.

Das war alles klar.

Und gerade deshalb fand ich diesen Tag so interessant.

Denn während wir über all diese Grenzen sprachen, wurde immer deutlicher, wie schwierig die Frage dahinter eigentlich ist:

Was genau soll eine Lehrkraft in einer wirklichen Krise leisten?

Und wo hört ihre Verantwortung auf?

Wenn Schule plötzlich nicht mehr Schule spielt

Der normale Schultag ist vergleichsweise gut sortiert.

Es gibt Stundenpläne.

Räume.

Aufgaben.

Zuständigkeiten.

Eine Klingel.

Man weiß ungefähr, was man tun soll.

Dann passiert etwas.

Zwei Schüler:innen geraten ernsthaft aneinander.

Eine Person bedroht eine andere.

Jemand hat möglicherweise eine Waffe.

Es gibt eine Gefahrenmeldung.

Eine Situation eskaliert.

Und plötzlich gelten zwar dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie fünf Minuten zuvor, aber der Alltag, für den wir normalerweise ausgebildet sind, existiert nicht mehr.

Aus der Lehrerin wird innerhalb von Sekunden etwas anderes.

Eine Person, die eine Gruppe führen soll.

Beruhigen.

Entscheidungen treffen.

Gefahr einschätzen.

Andere schützen.

Vielleicht Erste Hilfe leisten.

Vielleicht Polizei alarmieren.

Vielleicht jemanden daran hindern, etwas ausgesprochen Unkluges zu tun.

Und gleichzeitig selbst möglichst nicht zum nächsten Problem werden.

Es ist eine erstaunlich umfangreiche Stellenbeschreibung für jemanden, der eigentlich gerade Englisch oder Erziehungswissenschaft unterrichten wollte.

Lehrkräfte müssen handeln

Das ist rechtlich zunächst einmal keine Überraschung.

Lehrkräfte haben nicht nur die Aufgabe, Unterricht zu erteilen.

Zum Beruf gehören auch Erziehung, Beratung, Betreuung und Aufsicht. § 57 Schulgesetz NRW beschreibt ausdrücklich, dass Lehrkräfte unterrichten, erziehen, beraten, beurteilen, beaufsichtigen und betreuen.

Wenn Schüler:innen ernsthaft gefährdet sind, kann eine Lehrkraft deshalb nicht einfach feststellen:

Nicht mein Zuständigkeitsbereich.

Das wäre auch menschlich einigermaßen bemerkenswert.

Natürlich müssen wir reagieren.

Aber genau hier beginnt die wichtige Unterscheidung:

Handeln bedeutet nicht automatisch körperlich eingreifen.

Handeln kann bedeuten:

eine klare Anweisung geben.

Andere Menschen aus einer Situation bringen.

Hilfe holen.

Polizei alarmieren.

Abstand schaffen.

Unterstützung organisieren.

Eine Tür schließen.

Eine Gruppe an einen sicheren Ort führen.

Eine akute Auseinandersetzung verbal unterbrechen.

Oder, wenn es notwendig und zumutbar ist, möglicherweise auch körperlich eingreifen.

Nur sind diese Situationen nicht identisch.

Und „Sie müssen handeln“ ist deshalb zwar richtig, aber noch lange keine vollständige Handlungsanweisung.

Hilfeleistung kennt Grenzen

Das Strafrecht kennt die Pflicht zur Hilfeleistung.

Aber auch dort steht nicht:

Ein Mensch muss sich selbst in erhebliche Gefahr bringen, um anderen zu helfen.

Nach § 323c StGB besteht die Pflicht zur Hilfe nur, soweit die Hilfe erforderlich und den Umständen nach zumutbar ist, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr.

Das ist ein entscheidender Unterschied.

Und eigentlich ein beruhigender.

Eine Lehrkraft darf sich nicht einfach umdrehen.

Sie muss aber auch nicht beweisen, dass sie besonders mutig ist.

Das klingt in der Theorie klar.

In einer konkreten Situation wird es sofort komplizierter.

Denn wann genau wird Eigengefährdung erheblich?

Wann kann ich eingreifen?

Wann verschlimmere ich die Situation?

Wann ist der Notruf die richtige Handlung?

Wann muss ich eine andere Person aus dem Raum bringen?

Es gibt darauf nicht für jede denkbare Lage eine kleine laminierte Antwortkarte.

Schade eigentlich.

Schule liebt laminierte Dinge.

Und dann übten wir Selbstschutz

Das fand ich grundsätzlich sinnvoll.

Wie schaffe ich Abstand?

Wie löse ich mich aus einer unangenehmen körperlichen Situation?

Was passiert mit mir, wenn ich plötzlich unter Stress stehe?

Wie schnell vergesse ich, was theoretisch eben noch vollkommen logisch erschien?

Solche Erfahrungen können wertvoll sein.

Denn wer etwas einmal körperlich erlebt hat, merkt sehr schnell, wie wenig eine Situation mit einer PowerPoint-Folie gemeinsam hat.

Der Körper reagiert.

Menschen frieren ein.

Andere werden hektisch.

Manche reden plötzlich sehr viel.

Andere gar nicht mehr.

Und aus einem einfachen:

„Dann machen Sie Folgendes“

wird unter Stress ziemlich schnell:

„Moment, was war Folgendes noch mal?“

Das war lehrreich.

Und trotzdem bleibt dieser merkwürdige Beigeschmack

Nicht, weil Selbstschutz falsch wäre.

Im Gegenteil.

Sondern weil körperliche Techniken in einem schulischen Krisentraining fast zwangsläufig etwas suggerieren können, das niemand dort ausdrücklich behauptet hat:

Im Ernstfall hängt Sicherheit auch davon ab, wie geschickt die Lehrkraft reagiert.

Da werde ich vorsichtig.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist in ihrer Fachinformation zu Selbstverteidigungsangeboten an Schulen ausdrücklich darauf hin, dass solche Angebote nicht unkritisch mit wirksamer Gewaltprävention gleichgesetzt werden sollten und dass die Übertragbarkeit erlernter Techniken in reale Stress- und Gewaltsituationen keineswegs selbstverständlich ist.

Auch das war an unserem Tag durchaus Thema.

Niemand behauptete:

Jetzt können Sie kämpfen.

Gott sei Dank.

Ich kann es nämlich nicht.

Und habe auch nicht vor, meinem beruflichen Portfolio zwischen Lerncoaching und Klausurkorrektur noch Nahkampf hinzuzufügen.

Gewaltprävention beginnt früher

Vielleicht ist das der entscheidendere Punkt.

Wenn eine Lehrkraft körperlich reagieren muss, ist vorher bereits einiges passiert.

Deshalb interessiert mich mindestens genauso sehr:

Wie ist eine Schule organisiert?

Wie schnell kann ich Hilfe holen?

Funktionieren Alarmwege?

Wissen alle, was ein Signal bedeutet?

Kennt das Kollegium den Krisenplan?

Gibt es ein Krisenteam?

Sind Zuständigkeiten geklärt?

Sind Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte eingebunden?

Was passiert in Werkstätten?

In Sporthallen?

Auf Außengeländen?

Was passiert, wenn eine Lehrkraft selbst betroffen ist?

Was mit Schüler:innen, die besondere Unterstützung brauchen?

Wer übernimmt eine Gruppe?

Wer informiert wen?

Das offizielle Krisenpräventionshandbuch für Schulen in NRW beschreibt genau solche Strukturen: Krisenteams, Kommunikationswege, Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie schulinterne Handlungsabläufe.

Das klingt weniger aufregend als eine Live-Übung.

Aber wahrscheinlich verhindert gute Organisation mehr Schaden als jede heroische Einzelaktion.

Sicherheit ist keine Charaktereigenschaft der Lehrkraft

Das ist mir wichtig.

Manchmal bekommt man bei Diskussionen über Gewalt unbewusst den Eindruck:

Eine gute Lehrkraft kann deeskalieren.

Eine belastbare Lehrkraft bleibt ruhig.

Eine professionell handelnde Lehrkraft bekommt die Situation unter Kontrolle.

Vielleicht.

Manchmal.

Und manchmal eben nicht.

Weil die Situation objektiv gefährlich ist.

Weil mehrere Menschen beteiligt sind.

Weil jemand unter Drogen steht.

Weil Waffen im Spiel sind.

Weil eine Person vollkommen unberechenbar reagiert.

Weil die Lehrkraft körperlich unterlegen ist.

Oder weil Krisen grundsätzlich die unangenehme Eigenschaft besitzen, nicht vorher das Drehbuch zu schicken.

Sicherheit darf deshalb nicht davon abhängen, dass einzelne Beschäftigte außergewöhnlich souverän reagieren.

Sicherheit ist auch eine Organisationsaufgabe.

Und dann kommt das Berufskolleg

Hier wurde es für mich besonders interessant.

Denn wenn von „Schüler:innen“ gesprochen wird, entsteht schnell ein Bild.

Jugendliche.

Minderjährige.

Menschen, für die Lehrkräfte eine klassische Aufsichtspflicht haben.

Willkommen am Berufskolleg.

Dort kann eine Lerngruppe Menschen umfassen, die 16 sind.

17.

18.

20.

25.

Vielleicht älter.

Manche sind schulpflichtig.

Manche nicht mehr.

Manche leben noch vollständig im Jugendalltag.

Andere haben eine eigene Wohnung.

Eine Ausbildung.

Vielleicht Kinder.

Und alle sitzen möglicherweise im selben Raum, wenn plötzlich eine Krisensituation entsteht.

Das macht die Rolle einer Lehrkraft nicht einfacher.

Volljährig bedeutet etwas

Ab 18 übernimmt eine Schülerin oder ein Schüler selbst die Rechte und Pflichten, die das Schulgesetz sonst den Eltern zuweist.

§ 123 SchulG NRW regelt die Rechtsstellung volljähriger Schüler:innen.

Gleichzeitig bleiben volljährige Schüler:innen natürlich in einem Schulverhältnis und damit auch an schulische Regeln und zulässige Anordnungen gebunden. § 42 SchulG NRW beschreibt die entsprechenden Rechte und Pflichten.

Und auch bei der Aufsicht gibt es einen wichtigen Unterschied.

Die allgemeine Aufsichtspflicht, die aus der besonderen Schutzbedürftigkeit minderjähriger Schüler:innen entsteht, entfällt gegenüber Volljährigen – so steht es im Aufsichtserlass des Landes NRW.

Die Fürsorgepflicht der Schule bleibt bestehen.

In besonderen schulischen Situationen kann auch gegenüber Volljährigen weiterhin Aufsicht notwendig sein.

Das klingt sehr juristisch.

In einer Krise wird daraus eine ganz praktische Frage.

„Ich gehe jetzt.“

Stellen wir uns vor:

Es gibt eine Gefahrenlage.

Die Anweisung lautet:

Bleiben Sie im Raum.

Eine neunzehnjährige Schülerin sagt:

„Ich gehe trotzdem.“

Vielleicht sitzt ihre Freundin in einem anderen Gebäudeteil.

Vielleicht glaubt sie, draußen sei es sicherer.

Vielleicht hat sie Panik.

Vielleicht hält sie meine Einschätzung schlicht für falsch.

Ich sage:

„Nein. Bleiben Sie hier.“

Denn auch volljährige Schüler:innen stehen in einem Schulverhältnis.

Volljährigkeit bedeutet nicht, dass schulische Regeln plötzlich nur noch unverbindliche Vorschläge wären.

So weit, so gut.

Und jetzt geht sie trotzdem zur Tür.

Was mache ich?

Stelle ich mich davor?

Halte ich sie fest?

Darf ich das?

Soll ich das?

Muss ich das?

Wie weit geht meine Fürsorgepflicht?

Und was passiert mit den anderen fünfundzwanzig Menschen im Raum, während ich versuche, eine Erwachsene körperlich am Verlassen des Raumes zu hindern?

Das ist der Moment, an dem aus einem Krisenplan plötzlich echtes Leben wird.

Führung ist keine Verfügungsgewalt

Natürlich muss eine Lehrkraft in einer Krisensituation führen.

Menschen brauchen klare Entscheidungen.

„Bleiben Sie hier.“

„Gehen Sie dort hin.“

„Rufen Sie diese Nummer.“

„Verlassen Sie den Flur.“

Das kann entscheidend sein.

Aber gerade bei Volljährigen gibt es einen Punkt, der in solchen Diskussionen leicht verschwimmt:

Eine Lehrkraft hat keine allgemeine körperliche Verfügungsgewalt über erwachsene Schüler:innen.

In einer akuten konkreten Gefahrenlage können beispielsweise Nothilfe oder rechtfertigender Notstand körperliches Eingreifen rechtfertigen.

Das ist aber etwas völlig anderes als eine pauschale Befugnis:

Ich bin Lehrerin, also darf ich eine erwachsene Person festhalten.

Genau solche Fallkonstellationen fand ich an dem Fortbildungstag besonders spannend.

Und genau dort hätte ich gern noch länger diskutiert.

Nicht weil die Moderator:innen keine Antwort wussten

Das möchte ich ausdrücklich sagen.

Manche Fragen besitzen keine schöne allgemeine Antwort.

Vielleicht ist es professioneller, das zuzugeben.

Unsere Moderator:innen betonten immer wieder:

Situation einschätzen.

Eigengefährdung beachten.

Hilfe holen.

Verhältnismäßig handeln.

Genau das ist richtig.

Nur bleibt für eine Lehrkraft natürlich trotzdem das Bedürfnis:

Und was mache ich am Dienstag um 10.17 Uhr, wenn genau dieser Mensch jetzt genau diese Tür öffnen möchte?

Das ist keine Kritik an den Moderator:innen.

Es zeigt eher, wie schwer die Materie ist.

Und bei einem Siebzehnjährigen?

Wieder anders.

Bei Minderjährigen besteht weiterhin die allgemeine schulische Aufsichtspflicht.

Aber auch die ist nicht bei jedem Alter identisch.

Ein fast achtzehnjähriger Berufsschüler wird selbstverständlich anders beaufsichtigt als ein Grundschulkind.

Aufsicht richtet sich nach Alter, Reife, Situation und Gefahr.

Auch hier bedeutet Aufsicht nicht automatisch körperliche Kontrolle.

Das ist wichtig.

Denn der Begriff „Aufsichtspflicht“ wird manchmal so verwendet, als müsse eine Lehrkraft jede Handlung eines jungen Menschen verhindern können.

Das ist weder realistisch noch der Sinn von Aufsicht.

Am Berufskolleg treffen Systeme aufeinander

Jugendrecht.

Erwachsenenrechte.

Schulpflicht.

Berufsausbildung.

Schulrecht.

Arbeitsschutz.

Pädagogik.

Und im Ernstfall möglicherweise Strafrecht und Gefahrenabwehr.

Das alles in einem Gebäude.

Kein Wunder, dass einfache Antworten schwierig werden.

Vielleicht brauchen Berufskollegs deshalb sogar besonders differenzierte Krisenszenarien.

Nicht:

„Eine Klasse“.

Sondern:

eine 16-jährige Schülerin.

ein 21-jähriger Auszubildender.

eine volljährige Schülerin mit eigener Familie.

ein minderjähriger Schüler.

Menschen, die juristisch und biografisch in völlig unterschiedlichen Situationen leben.

Die Live-Übung

Dann kam an unserem Tag eine praktische, sehr unmittelbare Übung.

Und auch dabei bin ich inzwischen ambivalenter als unmittelbar danach.

Sie war nicht sinnlos.

Überhaupt nicht.

Im Gegenteil:

Sie hat sehr schnell gezeigt, wie Stress Verhalten verändert.

Etwas, das in einer Besprechung vollkommen eindeutig erscheint, wird plötzlich schwierig.

Menschen reagieren unterschiedlich.

Entscheidungen kosten Zeit.

Kommunikation funktioniert nicht automatisch.

Man übersieht Dinge.

Das ist wertvoll.

Man kann über Stress reden.

Oder man merkt einmal kurz, wie unangenehm sich schon eine künstlich erzeugte Situation anfühlen kann.

Aber was genau trainieren wir?

Das wäre für mich bei solchen Übungen die wichtigste Frage.

Trainieren wir:

Entscheidungsfähigkeit?

Kommunikation?

Gruppenführung?

Alarmierung?

Selbstschutz?

Körperliche Reaktion?

Oder alles gleichzeitig?

Je realistischer eine Übung werden soll, desto klarer müsste das Lernziel sein.

Denn ein hoher Stresspegel ist noch kein Lernerfolg.

Und die Erkenntnis:

„In einer echten Krise wäre ich vermutlich gestresst“

dürfte für die meisten Menschen auch ohne praktische Demonstration erreichbar sein.

Interessant ist, was NRW selbst empfiehlt

Das offizielle Krisenpräventionshandbuch für Schulen empfiehlt ausdrücklich, Notfallverfahren mit dem Kollegium zu besprechen und angemessenes Verhalten einzuüben.

Gleichzeitig rät es von sogenannten „Amokübungen“ ab.

Stattdessen werden Planspiele empfohlen.

Ich finde das sehr nachvollziehbar.

Nicht weil praktische Erfahrung grundsätzlich schlecht wäre.

Sondern weil Planspiele etwas ermöglichen, das in einer Live-Simulation schnell verloren geht:

Denken.

Was passiert, wenn der Plan nicht funktioniert?

Ein Planspiel kann genau dort beginnen.

Was tun wir, wenn ein:e Erwachsene:r nicht im Raum bleiben will?

Was, wenn eine Person Angehörige in einem anderen Gebäudeteil sucht?

Was passiert mit Schüler:innen im Rollstuhl?

Was mit Menschen mit Hörbeeinträchtigung?

Was in einer Werkstatt?

Was auf dem Schulhof?

Was, wenn eine Lehrkraft verletzt wird?

Was, wenn ein Alarm nicht gehört wird?

Was, wenn jemand das Gebäude bereits verlassen hat?

Was, wenn eine Information falsch verstanden wird?

Das sind keine spektakulären Fragen.

Aber wahrscheinlich die wertvollsten.

Eigentlich war genau das die Stärke des Fortbildungstages

Der Tag hat meine Unsicherheit nicht vollständig beseitigt.

Er hat sie präziser gemacht.

Und inzwischen halte ich das für einen Gewinn.

Vorher lautet eine diffuse Frage:

Was mache ich eigentlich, wenn etwas passiert?

Danach lauten die Fragen:

Wo liegen meine rechtlichen Grenzen?

Was bedeutet meine Fürsorgepflicht gegenüber Volljährigen konkret?

Wie funktioniert unser Alarmweg?

Was passiert, wenn eine Person Anweisungen ignoriert?

Welche Situationen kann ich körperlich bewältigen?

Welche ausdrücklich nicht?

Wann brauche ich sofort professionelle Hilfe?

Das ist Fortschritt.

Vielleicht kein besonders beruhigender.

Aber immerhin.

Schule ist nun einmal diese merkwürdige Parallelwelt

Und vielleicht passt das Thema deshalb so gut ins Lehrerinnenzimmer.

Von außen klingt die Rolle relativ eindeutig:

Lehrkräfte unterrichten Schüler:innen.

Von innen sieht es anders aus.

Wir unterrichten.

Beraten.

Beurteilen.

Erziehen.

Organisieren.

Begleiten.

Dokumentieren.

Deeskalieren.

Erkennen möglicherweise psychische Krisen.

Führen Gespräche.

Manchmal leisten wir Erste Hilfe.

Und wenn eine Ausnahmesituation eintritt, sollen wir möglichst ruhig dafür sorgen, dass eine Gruppe sicher bleibt.

Der Beruf erweitert seine Stellenbeschreibung erstaunlich flexibel.

Bedauerlicherweise erweitert sich der Tag nicht entsprechend.

Die Erwartung an Lehrkräfte ist riesig

Schule soll inzwischen bei erstaunlich vielen gesellschaftlichen Problemen helfen.

Demokratiebildung.

Medienkompetenz.

Gesundheit.

Ernährung.

Gewaltprävention.

Sexuelle Bildung.

Finanzbildung.

Integration.

Inklusion.

Digitalisierung.

KI-Kompetenz.

Psychische Gesundheit.

Und selbstverständlich weiterhin Mathematik, Englisch und den Rest.

Vieles davon ist sinnvoll.

Aber irgendwann stellt sich eine grundsätzliche Frage:

Was kann dieses System realistisch tragen?

Und was braucht es dafür?

Krisenprävention darf deshalb nicht heißen: Lehrkräfte noch belastbarer machen

Natürlich brauchen wir Kompetenzen.

Aber es reicht nicht zu sagen:

Sie müssen in Krisen souverän handeln.

Die Schule muss Bedingungen schaffen, unter denen souveränes Handeln überhaupt möglich wird.

Klare Abläufe.

Erreichbare Hilfe.

Krisenteams.

Regelmäßige Besprechungen.

Funktionierende Kommunikation.

Kooperation mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.

Nachsorge.

Und eine Schulkultur, in der jemand sagen darf:

Diese Situation konnte ich allein nicht sicher lösen.

Ohne dass daraus sofort persönliches Versagen wird.

Auch der Dienstherr hat eine Verantwortung

Schutz funktioniert nicht nur in eine Richtung.

Lehrkräfte haben Fürsorgepflichten gegenüber Schüler:innen.

Der Dienstherr hat seinerseits Fürsorgepflichten gegenüber seinen Beschäftigten.

Arbeitsschutz ist keine nette Ergänzung.

Und ein zentrales Prinzip des Arbeitsschutzes lautet nicht:

Mitarbeiter:innen müssen lernen, Gefahren besser auszuhalten.

Gefahren sollen möglichst organisatorisch und strukturell minimiert werden.

§ 5 Arbeitsschutzgesetz verlangt, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören auch psychische Belastungen.

Das ist ein wichtiger Perspektivwechsel.

Nicht nur:

Was muss die Lehrkraft können?

Sondern:

Was muss das System leisten?

Auch Nachsorge gehört dazu

Eine Krise endet nicht automatisch in dem Moment, in dem die unmittelbare Gefahr vorbei ist.

Menschen können danach belastet sein.

Schüler:innen.

Lehrkräfte.

Kolleg:innen.

Menschen, die unmittelbar beteiligt waren.

Menschen, die etwas gesehen haben.

Menschen, die glauben, falsch reagiert zu haben.

Menschen, die in der Situation gar nichts tun konnten und sich genau deshalb Vorwürfe machen.

Deshalb gehört auch Nachsorge zu einem guten Krisenkonzept.

Nicht nur:

Was machen wir währenddessen?

Sondern auch:

Was machen wir danach?

Und trotzdem bleibt Beziehung wahrscheinlich unsere größte Ressource

Bei all den Paragrafen und Krisenplänen möchte ich das nicht vergessen.

Lehrkräfte kennen Schüler:innen.

Manchmal über Jahre.

Wir merken Veränderungen.

Nicht immer.

Natürlich nicht.

Aber manchmal.

Jemand wird plötzlich aggressiver.

Zieht sich zurück.

Äußert Drohungen.

Verändert Verhalten.

Ein:e Mitschüler:in erzählt etwas.

Ein:e Kolleg:in beobachtet etwas.

Schule besitzt etwas, das Einsatzkräfte naturgemäß nicht in derselben Form haben:

Alltag.

Beziehung.

Kontinuität.

Das löst keine schwere Krise.

Aber vielleicht verhindert es manche.

Prävention ist oft unspektakulär

Ein Gespräch.

Eine Rückfrage.

Ein Konflikt, der ernst genommen wird.

Ein:e Schulsozialarbeiter:in.

Ein Krisenteam.

Eine Lehrkraft, die etwas weitergibt.

Ein:e Kolleg:in, die genauer hinsieht.

Eine klare Grenze.

Das ist weniger filmreif als Selbstverteidigung.

Vielleicht aber wesentlich wirksamer.

Und was bleibt mir von diesem Tag?

Nicht:

Ich kann mich jetzt verteidigen.

Auch nicht:

Ich weiß jetzt genau, was ich in jeder Krise tue.

Beides wäre ziemlich vermessen.

Geblieben ist eher:

Ich kenne einige Fragen genauer.

Und ich weiß, dass wir sie als Schule beantworten müssen.

Nicht erst dann, wenn etwas passiert.

Ich möchte wissen, was an meiner Schule konkret gilt

Nicht nur allgemein in NRW.

Bei uns.

Was passiert bei einem Alarm?

Wer entscheidet?

Wer kommuniziert?

Wo finde ich Informationen?

Wie verhalte ich mich mit meiner Lerngruppe?

Was mache ich bei Volljährigen?

Wie gehen wir mit Schüler:innen um, die eine Anweisung nicht befolgen?

Wie berücksichtigen wir unterschiedliche Gebäude und Fachräume?

Was passiert mit Menschen, die besondere Unterstützung benötigen?

Wann übergebe ich Verantwortung an Polizei oder Rettungsdienst?

Wer unterstützt mich danach?

Das sind für mich inzwischen die wirklich wichtigen Fragen.

Vielleicht brauchen wir weniger Held:innen

Das wäre ohnehin angenehm.

Lehrkräfte müssen nicht heldenhaft sein.

Sie müssen professionell handeln.

Und professionell kann bedeuten:

Ich greife ein.

Es kann aber ebenso bedeuten:

Ich halte Abstand.

Ich alarmiere Hilfe.

Ich bringe andere Menschen weg.

Ich erkenne:

Wenn ich jetzt körperlich eingreife, gibt es möglicherweise ein zusätzliches Opfer.

Das ist keine Feigheit.

Das ist Einschätzung.

Die eigene Grenze zu kennen ist Teil von Professionalität

Vielleicht war das sogar eine der stärksten Botschaften dieses Fortbildungstages.

Nicht alles selbst lösen.

Nicht aus einem falschen Verantwortungsgefühl heraus handeln.

Nicht glauben, eine Lehrkraft müsse jede Situation beherrschen.

Denn genau das kann gefährlich werden.

Für die Lehrkraft.

Und für andere.

Mein Fazit

Ich bin nach diesem Krisenpräventions- und Interventionstag nicht mit dem Gefühl nach Hause gefahren, eine schlechte Fortbildung erlebt zu haben.

Im Gegenteil.

Die Moderator:innen haben viele der Grenzen benannt, die mir wichtig sind.

Eigenschutz.

Deeskalation.

Verhältnismäßigkeit.

Professionelle Unterstützung.

Sie haben nicht so getan, als könnten ein paar Techniken jede Gewaltsituation lösen.

Und die praktischen Übungen haben sehr deutlich gezeigt, wie schnell ein scheinbar klarer Plan unter Stress kompliziert wird.

Trotzdem blieb stellenweise dieser eigenartige Geschmack:

Wie viel soll eine Lehrkraft eigentlich auffangen?

Vielleicht war genau diese Frage das Wertvollste an dem Tag.

Denn Schule ist diese seltsame Parallelwelt, in der Menschen gleichzeitig pädagogisch handeln, rechtliche Verantwortung tragen, Beziehungen gestalten und in Ausnahmesituationen plötzlich Entscheidungen treffen sollen, die weit über normalen Unterricht hinausgehen.

Besonders am Berufskolleg wird es kompliziert.

Minderjährige und Volljährige.

Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht.

Schulische Anweisungen und erwachsene Selbstbestimmung.

Führung und persönliche Grenzen.

Darauf gibt es nicht immer eine elegante Antwort.

Vielleicht sollte eine gute Krisenfortbildung deshalb auch gar nicht versprechen:

Danach wissen Sie genau, was zu tun ist.

Vielleicht reicht etwas Realistischeres.

Danach kennen Sie Ihren Rahmen besser.

Sie wissen, wo Ihre Verantwortung beginnt.

Sie wissen, dass sie Grenzen hat.

Sie wissen, wann Sie Hilfe brauchen.

Und Sie wissen, welche Fragen Ihre Schule noch klären muss.

Das ist weniger spektakulär als ein Selbstverteidigungsgriff.

Aber wenn tatsächlich einmal etwas passiert, dürfte genau diese Klarheit ziemlich viel wert sein.

Weiterlesen & Quellen

Wer tiefer einsteigen möchte – oder nach diesem Artikel ungefähr so viele Fragen hat wie ich nach dem Fortbildungstag – findet hier die wichtigsten offiziellen Grundlagen:

  • Schulgesetz NRW – insbesondere § 42 zu Rechten und Pflichten aus dem Schulverhältnis, § 57 zu den Aufgaben von Lehrkräften und § 123 zu volljährigen Schüler:innen. Zum Gesetzestext (recht.nrw.de)
  • Aufsichtserlass NRW (Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG – Aufsicht, BASS 12-08 Nr. 1) – zur Aufsicht nach Alter und Entwicklungsstand, zum Wegfall der allgemeinen Aufsichtspflicht gegenüber Volljährigen und zur fortbestehenden Fürsorgepflicht. Zum Erlass (bass.schule.nrw)
  • Krisenpräventionshandbuch für Schulen in NRW – mit Hinweisen zu Krisenteams, Zusammenarbeit mit Einsatzkräften, schulischen Handlungsabläufen sowie der Empfehlung, statt sogenannter Amokübungen mit Planspielen zu arbeiten. Zum Handbuch (PDF, schulministerium.nrw)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – „Selbstverteidigungsangebote in Schulen“, FBBE-008. Zur Einordnung von Selbstverteidigungstrainings und ihren Grenzen als Maßnahme der Gewaltprävention. Zur Fachinformation (publikationen.dguv.de)
  • § 323c Strafgesetzbuch – zur unterlassenen Hilfeleistung sowie zur wichtigen Grenze der Zumutbarkeit und erheblichen Eigengefährdung. Zum Gesetzestext (gesetze-im-internet.de)
  • § 5 Arbeitsschutzgesetz – zur Pflicht, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, ausdrücklich auch bei psychischen Belastungen. Zum Gesetzestext (gesetze-im-internet.de)

Stand der rechtlichen Prüfung: Oktober 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt meine Perspektive als Lehrerin und ordnet schulische und rechtliche Rahmenbedingungen journalistisch ein. Er ersetzt keine Rechtsberatung zu einem konkreten Einzelfall.

Kategorie Lehrerinnenzimmer

Fidi ist die Stimme hinter DUNKELROT – einem kreativen Magazin für Poesie, Handmade und Gedankenräume. Sie schreibt über Bücher, die bleiben: selbst gelesen, ehrlich empfohlen.

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